Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sven Hager GmbH, Hager Autogas Service, Vertrieb für die Nutzung der Autogas-Tankstelle, sowie den Einbau/ Lieferung von Autogas-Anlagen sowie alle finanziellen Angelegenheiten. Die Sven Hager GmbH bietet dem Kunden (nachfolgend "Kunde/n") Zugang zu seiner Autogas-Tankstelle und die Lieferung/ Einbau von Autogas Anlagen sowie den damit zusammenhängenden Dienstleistungen an.
Diese AGB regeln die erstmalige und jede künftige erneute Teilnahme des Kunden und die Nutzung der Autogas Tankstelle und Bestellungen abschließend, dies auch dann,wenn der Kunde die Geltung dieser AGB künftig nicht mehr erneut bestätigt. Entgegenstehende Bedingungen ihrer Kunden erkennt die Sven Hager GmbH nicht an.
Soweit der Kunde mit der Sven Hager GmbH Verträge/ Auftragsbestätigungen über den Bezug/ Einbau von Waren und Dienstleistungen schließt, gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sven Hager GmbH ausschließlich.
I m übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008
§1. Zugang zur Autogas Tankstelle und Lieferungen/ Einbau von Autogas-Anlagen
a. Die Sven Hager GmbH gewährt dem Kunden Zugang zu seinem Angebot. Wir haften nicht für die vom Kunden über das Internet oder andere Netze empfangenen oder verbreiteten Inhalte. Die Nutzung der Autogas Tankstelle erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Kunden.
b. Der Kunde verpflichtet sich, die auf seine Nutzung jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards einzuhalten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.
c. Die Sven Hager GmbH, Autogas Tankstelle sind in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Weder gibt Sven Hager GmbH eine Garantie für die Erreichbarkeit noch eine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der Autogas Tankstellen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
d. Lieferungen von Autogas-Anlagen erfolgen ausschließlich nur an Gewerbetreibende, die eine Einbauschulung absolviert haben und mit der Sven Hager GmbH einen Liefervertrag geschlossen hat.
e. Bis zur Begleichung der Rechnung bleibt die gesamte Lieferung Eigentum der Sven Hager GmbH. Bei Zahlungsverzögerungen kann Sven Hager GmbH ein Eigentumspfandrecht geltend machen und/oder die gelieferte Autogas-Anlage zurückfordern. Damit verbundene Gebühren und Kosten hat der Kunde zu tragen.
f. Differenzen, die Möglicherweise aufgrund von Buchungsfehler oder Tippfehler entstehen können, werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung des Kartenkunden verrechnet, soweit nicht der Wunsch nach sofortiger Verrechnung gestellt wird.
c. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
§9. Umrüstung
a. Die Umrüstung erfolgt in der Sven Hager GmbH, Hager Autogas Service Werkstatt in Berlin.
b. Teil des ursprünglichen Vertragsumfanges ist die Durchführung des "1000km -Checks" nach einer Laufleistung von ca. 1000km im Gasbetrieb. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig und stellen kein Mangel gemäß § 440 BGB der Anlagen und des Einbaus dar. Insbesondere sind weitere Einstellarbeiten bei umgerüsteten Fahrzeugen keine Mangel für die, die Sven Hager GmbH in Haftung genommen werden kann.
c. Arbeiten im Zuge der Gewährleistung werden grundsätzlich nur in der Sven Hager GmbH, Hager Autogas Service Werkstatt in Berlin durchgeführt. Soweit der Hersteller oder Importeur der Gasanlagen eigenen Support unterhält, kann dieser hinzugezogen werden. Hierzu ist es möglich das Kundenfahrzeug zum Hersteller/Importeur zu verbringen. Für den Fall widererwartend auftretender Mängel ist die Sven hager GmbH berechtigt zunächst drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen, bevor der Kunde seine weiteren Gewährleistungsrechte uneingeschränkt ausüben kann. Das Gas-Fahrzeug ist von dem Kunden zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Hohl-und Bringservice eingerichtet werden. Wir verweisen insbesondere auf § 439 BGB Abs. 3.
d. Der Einbau in Fahrzeuge erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist die Sven Hager GmbH verantwortlich. Fahrzeuge mit einer hohen Laufleistung können von der Sven Hager GmbH abgelehnt oder mit einer Einschränkung der Gewährleistung belegt werden.
e. Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in der jeweiligen Schadstoffklasse, welche der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat. Eine Rückstufung z.B. von Euro 4 in Euro 3 stellt keinen Mangel dar.
f. Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar- oder EC- Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist die Sven Hager GmbH berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen.
g. Autogas-Anlagen und Tanks die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
h. Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins bestellt die Sven Hager GmbH beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug. Dieses wird nach der Lieferung dem Besteller zugesandt. Aufgrund großer Nachfrage, kann es hierbei zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen.
i. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der veränderten physikalischen Eigenschaften von Autogas zu erhöhten Verschleißerscheinungen am Motor kommen kann. Insbesondere bei hoher Belastung des Motors durch hohe Drehzahlen.
j. Die Zylinderköpfe von Fahrzeugen mit weichen Ventilsitzen müssen ausdrücklich für den Betrieb auf Autogas angepasst werden. Die Anpassung sieht die Härtung der Ventilsitze vor, was mit zusätzlichen Kosten verbunden und nicht im Leistungsumfang des Angebotes enthalten ist. Bei welchen Fahrzeugen eine Anpassung des Zylinderkopfes notwendig ist, wird für den Kunden unter dieser
Liste zur Verfügung gestellt. Der Kunde wurde auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt und auf die Risiken hingewiesen.
k. Verschleissteile (Multiventile, Betankungsanschlüsse, Minibetankungen) sind von der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
l. Bei Stornierung des Auftrages werden grundsätzlich 20% vom Rechnungsbetrag als Stornokosten fällig.
I m übrigen gelten die Reparaturbedingungen der Kfz-Innung, welche hier zum Download bereit stehen. Reparaturbedingungen der Kfz-Innung Berlin. Stand 03/2008
§10. Ersatzfahrzeuge
a. Das Fahrzeug wird dem Mieter für die Zeit des Werkstattaufenthaltes gegen Kostenübernahme zur Verfügung gestellt .Die Kosten für Benzin/ Autogas gehen zu Lasten des Nutzers.
b. Für Nutzungszeitraum wird eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung von € 750,00 pro Schadensfall zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.
c. Die Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war. Ebenso bei Schäden die grob fahrlässig durch den Mieter verursacht worden sind.
d. Der Mieter ist für Verkehrsverstösse/ Straftaten voll verantwortlich und haftet der Sven Hager GmbH für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten.
e. Der Fahrzeugzustand wird bei Übergabe dokumentiert, ansonsten gilt das Fahrzeug als Schadenfrei.
Unsere Miet-AGBs stehen Ihnen folgend zum Download bereit AGB Ersatzfahrzeuge. Stand 12/2008
§11. Haftung
a. Die Sven Hager GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeitaber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Höhe nach sind Ersatzansprüche auf den Umfang voraussehbarer Schäden begrenzt.
b. Die Haftung erstreckt sich nicht auf diejenigen Schäden, die der Kunde durch Verlust oder Missbrauch seiner Kundenkarte erleidet, ebenso nicht auf von Dritten stammenden Daten in der Datenbank.
c. Motorschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Der Kunde wurde vor der Umrüstung auf die möglichen Risiken aufgeklärt und auf seine Mitwirkungspflichten hingewiesen. Ist der Schaden nachweislich auf Einbaufehler bei der Umrüstung zurückzuführen, wird der Haftungsausschluss aufgehoben. Dieses ist durch ein Sachverständigen- Gutachten nachzuweisen. Die Gebühren hierzu trägtder Kunde.
d. Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten besteht gegenüber der Sven Hager GmbH keine Haftung. Die Sven Hager GmbH hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitung bei der Erstellung der Abgasgutachten. Daher sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art somit ausgeschlossen.
§12. Registrierung
a. Zur Nutzung der Tankstelle per Kundenkarte muss sich der Kunde bei der Sven Hager GmbH registrieren.
b. Die Registrierung selbst ist kostenfrei und es ergeben sich hieraus noch keine Zahlungsverpflichtungen.
§13. Aufzeichnung von Nutzungs- und Abrechnungsdaten
a. Die Sven Hager GmbH zeichnet die Nutzungs- und Abrechnungsdaten auf und speichert diese jeweils während der gesetzlich zulässigen Zeit.
b. Der Kunde kann diese Daten im Rahmen der Gesetze jederzeit löschen lassen, indem er eine E-Mail an post@autogastanken24.de sendet und die Löschung der Daten verlangt.
c. Das kostenfreie Auskunftsrecht des Kunden auf Einsichtnahme seiner gespeicherten Daten bleibt hiervon unberührt.
§14. Datenschutz
a. Der Kunde wird hiermit gem. Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Sven Hager GmbH seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
b. Die Sven Hager GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.
§15. Einschaltung Dritter, übertragung dieser Vereinbarung
a. Die Sven Hager GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Sven Hager GmbH ist weiter berechtigt, diese Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Diese übertragung wird die Sven Hager GmbH dem Kunden ankündigen.
§16. Salvatorische Klausel
a. Sollten in den AGB eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
§17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
a. Diese Vereinbarung/AGBs unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Berlin.
b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung/AGBs ist, soweit zulässig, Berlin.
Berlin, im Mai 2010